Befund und Befundklassen

Die Festzuschussregelung gilt ausschließlich für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen. Diese Regelung wurde mit in Kraft treten des Gesundheits-Modernisierungs-Gesetzes (GMG)2004 eingeführt und wie dort festgelegt, zum 01.01.2005 praktisch umgesetzt. Demzufolge gewähren die Krankenkassen bei der Zahnersatzversorgung sogenannte "befundorientierte Festzuschüsse".

Als "Befund" bezeichnet man hier die Feststellung des Zustandes des Gebisses, nachdem alle zahnmedizinisch notwendigen Maßnahmen abgeschlossen sind. Hierzu zählen z.B. die Versorgung kariöser Zähne mit Füllungen oder die Entfernung nicht mehr erhaltungsfähiger Zähne.

Definition der Befundklassen

Ein zahntechnisch relevanter Befund kann umgangssprachlich z.B. lauten: "der Schneidezahn oben links fehlt", weil dieser z.B. durch einen Sportunfall verloren gegangen ist. Fachmännisch ausgedrückt heißt dies: "Zahn 1,1 fehlt".

Dieser Logik folgend sind nun eine Vielzahl ganz unterschiedlicher Befunde , auch in Kombination miteinander denkbar, die eine individuelle Situation beschreiben.

Ausgehend von einem vollbezahnten Gebiss mit 28 Zähnen (Weisheitszähne bleiben unberücksichtigt) können rein mathematisch 268.435.456 unterschiedliche Situationen, d.h. Befunde entstehen (internationale Klassifikation des Lückengebisses).

Daraus wird ersichtlich, dass es schlichtweg unmöglich war, jedem einzelnen Befund eine konkrete Regelversorgung zuzuordnen. Die Lösung lag in der Zusammenfassung ähnlicher Befunde zu sogenannten Befundklassen.

Eine Befundklasse beschreibt z.B. alle Situationen, in denen ein oder mehrere nebeneinanderliegende Zähne fehlen, die entstandene Lücke jedoch noch von eigenen Zähnen begrenzt wird.

Für die Feststellung einer Regelversorgung ist es also unerheblich, ob ein oberer linker oder ein unterer rechter Backenzahn fehlt. Für beide Befunde lautet die Regelversorgung "Brücke" mit der Konsequenz, dass auch beide Versorgungen mit dem selben Festzuschuss ausgestattet sind.

Die Zuordnung eines Befundes zu einer Befundklasse erzwingt automatisch die hierfür im Vorfeld festgelegte Regelversorgung und definiert damit auch die Höhe des Zuschussbetrages.

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