Bundeseinheitliches Leistungsverzeichnis

Jede zahntechnische Regelversorgung beschreibt ein komplexes Produkt, bestehend aus einer Vielzahl einzelner, modularer Bausteine.

Die Bausteine selbst sind als Einzelpositionen im sogenannten "Bundeseinheitlichen Verzeichnis abrechnungsfähiger zahntechnischer Leistungen", im Fachjargon als BEL bezeichnet, enthalten.

Die Rechtsgrundlage findet sich in den §§ 57 und 88 SGB V (Fünftes Buch des Sozialgesetzbuches). Dieses Verzeichnis existiert bereits seit 1998 und wurde ständig fortgeschrieben, letztmals zum 01.04.2006 (BEL II-2006).

Über dieses Leistungsverzeichnis hinaus sind weitere zahntechnische Leistungen abrufbar. Diese sind jedoch nicht Teil der Regelversorgung und werden demzufolge von den gesetzlichen Krankenkassen nicht bezuschusst. Sie werden als Mehrleistungen angeboten und sind privat zu liquidieren.

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