Heil- und Kostenplan

Bevor der Zahnarzt mit einer Zahnersatzbehandlung bei einem Patienten beginnt, muss er einen Heil- und Kostenplan (HKP) erstellen.

Dieser beinhaltet den Befund, die Regelversorgung und die tatsächlich geplante Versorgung mit Zahnersatz nach Art, Umfang und Kosten. Diese Angaben erhöhen die Transparenz für den Versicherten und ermöglichen eine eigenverantwortliche Entscheidung über die individuelle Zahnersatzversorgung.

Im Heil- und Kostenplan müssen auch Angaben zum Herstellungsort des Zahnersatzes gemacht werden.

Dadurch wird gewährleistet, dass Versicherte und Krankenkassen über den Herstellungsort und das Herstellungsland der abrechnungsfähigen zahntechnischen Leistungen informiert werden.

Der Heil- und Kostenplan wird vor Beginn der Behandlung von der zuständigen Krankenkasse geprüft. Sie kann den Befund, die Notwendigkeit der zahnmedizinischen Behandlung und die geplante Versorgung begutachten lassen.

Ist die Behandlung notwendig, bewilligt die Krankenkasse die Festzuschüsse entsprechend dem im Heil- und Kostenplan ausgewiesenen Befund.

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