Mehr Wahlfreiheit - mehr Leistungen

Darüber hinausgehend, das heißt das Niveau der Regelversorgung übersteigend, kann der Patient aus der Palette der zur Verfügung stehenden zahntechnischen Alternativen gleichartige, andersartige und/oder zusätzliche Leistungen wählen.

Folgerichtig werden diese Leistungen dann als "Mehrleistung" bezeichnet und als solche in Rechnung gestellt.

"Mehrleistungen" sind also alle zahnmedizinischen und zahntechnischen Leistungen, die erbracht werden, um ein über die Regelversorgung hinausgehendes Versorgungsniveau zu realisieren.

Dies wird regelmäßig dann der Fall sein, wenn der Versicherte seine persönlichen Vorstellungen verwirklichen will.
In erster Linie sind kosmetisch-ästhetische Alternativen wie zum Beispiel Keramik-Inlays oder keramische Vollverblendungen zu nennen.

Allerdings sind Mehrleistungen nicht bezuschussungsfähig. Die Unterstützung durch die Krankenkasse beschränkt sich ausschließlich auf die Versorgungsformen, die im Katalog der "Regelversorgungen" enthalten sind.

In diesem Zusammenhang sind zwei grundlegende Begriffsdefinitionen vorzunehmen und dann sowohl gegeneinander als auch gegenüber der Regelversorgung abzugrenzen. Dies sind die "gleichartige" Versorgung und die "andersartige" Versorgung.

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