Regelversorgung

Der Festzuschuss berechnet sich nach der „Regelversorgung“.

Dieser Begriff bezeichnet die Versorgungsform, die medizinisch „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ ist. Für welchen Befund welche Regelversorgung gilt, wurde vom Gemeinsamen Bundesausschuss der Zahnärzte und Krankenkassen festgelegt.

"Befund" und "Regelversorgung" stellen reine versicherungsmathematische Rechengrößen dar, damit der Festzuschuss errechnet werden kann. Sie dienen nicht als Vorgabe für die Versorgung des Patienten. (Siehe auch Rubrik "Befunde und Befundklassen")

Zahnarzt und Zahntechniker werden weiterhin bei jedem Patienten auf die individuelle Situation eingehen und ihn nach seinen Wünschen individuell und bestmöglich versorgen.

Umfang der Regelversorgung
Die neu geschaffenen Richtlinien führen zum Umfang der Regelversorgung Folgendes aus:

Die dem jeweiligen Befund zugeordnete zahnprothetische Versorgung orientiert sich an den zahnmedizinisch notwendigen zahnärztlichen und zahntechnischen Leistungen, die zu einer ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Versorgung mit Zahnersatz einschließlich Zahnkronen und Suprakonstruktionen nach dem allgemein anerkannten Stand der zahnmedizinischen Erkenntnisse für den jeweiligen Befund gehören.

Bei der Zuordnung der Regelversorgung sind auch die Funktionsdauer, die Stabilität und auch die Gegenbezahnung berücksichtigt worden.

Regelversorgung und Mehrleistung
Wird eine über diese Regelversorgung hinausgehende Versorgung gewählt, sind die daraus entstehenden Kosten vom Versicherten alleine zu tragen.

Der Gesetzgeber spricht hier von so genannten "Mehrleistungen". Leistungen also, die umfangreicher sind als die medizinisch notwendige Regelversorgung und vom Patienten zum Beispiel aus kosmetischen Gründen ausdrücklich und zusätzlich abgefordert werden.

Diese Regelung klingt beim ersten Kontakt mit dem neuen System sehr befremdlich. Allerdings liegt gerade hierin eine große Chance. Denn mit den neuen Richtlinien kann die Krankenkasse besser als bisher auch individuell gefertigten Zahnersatz bezuschussen.

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