Recht
Die nachfolgenden Ausführungen sind nur für den Personenkreis der "gesetzlich" Krankenversicherten, beziehungsweise der dort Mitversicherten anwendbar.
Sofern Sie sich bei einem privaten Krankenversicherer versichert haben, sind in jedem Fall die dort geschlossenen vertraglichen Vereinbarungen maßgeblich. Dies gilt insbesondere für die Höhe der Erstattung zahnärztlicher Behandlungskosten und die Erstattung der Kosten für Zahnersatz.
Anspruchsgrundlage
Bundeseinheitliches Leistungsverzeichnis (BEL)
Heil- und Kostenplan (HKP)
Befund und Befundklassen
Regelversorgung
Festzuschuss
Bonusregelung
Gleich-/andersartige Versorgung
Mehr Wahlfreiheit - Mehr Leistungen
Analog finden die nach genannten Regelungen für Beschäftigte im Öffentlichen Dienst oder bei Landes- und Bundesbehörden (freie Heilfürsorge, Beihilfe ...) ebenfalls nicht oder nur sehr eingeschränkt Anwendung.
In diesen Fällen bitten wir Sie, sich direkt mit Ihrem Versicherer in Verbindung zu setzen.