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    Auf unserer Homepage finden Sie als Innungsmitglied im geschlossenen Bereich ein umfangreiches Angebot an Informationen und Dateien zum Download.

    Wenn Sie noch kein Mitglied der Zahntechniker-Innung Württemberg sind, finden Sie viele Gründe, warum Sie Innungsmitglied werden sollten.

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02. Februar 2026

Gesundheitsministerin gibt Versprechen

Der CDU-Wirtschaftsrat hat vorgeschlagen, alle zahnärztlichen Behandlungen außer Notfällen aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung herauszunehmen. Dazu wurde auch die Versorgung der Bevölkerung mit Zahnersatz gehören. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat darauf sofort reagiert. Zitat: „Die Forderung, Zahnbehandlungen als Leistung der gesetzlichen Krankenkassen zu streichen, wird nicht umgesetzt. Es wäre eine Abkehr vom Solidarsystem und widerspricht dem Ziel, Prävention zu stärken.“ Auch der Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen reagiert und legte bereits den Entwurf für eine gemeinsame Erklärung vor, die im Rahmen der Mitgliederversammlung des VDZI Anfang März in Leipzig verabschiedet werden soll.

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Termine

17. April 2026

Frühjahrs-Innungsversammlung ZIW

16. Oktober 2026

Innungsversammlung 2026

16. - 17. Oktober 2026

Fachdental 2026

ZIW - Die Innung

Die Innungen sind in der Handwerksorganisationen die Fachverbände. Die Kammern vertreten alle Handwerker, die Innung vertritt ein bestimmtes Handwerk.

Die Zahntechniker-Innung Württemberg vertritt die gewerblichen zahntechnischen Meisterlabore in ihrem Innungsgebiet.

Die Innung ist daher der kompetente Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Zahnersatzversorgung und die Herstellung von Zahnersatz.

 

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Mitglied werden

Als Mitglied in der Zahntechniker-Innung Württemberg erhalten Sie aktuelle Informationen und kompetente Beratung von erfahrenen Fachleuten.

Dabei hat die Innung keine kommerziellen Interessen, will keine Produkte oder Dienstleistungen verkaufen und ist nicht an irgendwelche Firmen gebunden.

Das Leistungsspektrum der ZIW finden Sie hier.

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Arbeitsschutz

Arbeitsschutz geht jeden an. Als Betriebsinhaber sind Sie verpflichtet, die Vorgaben von Arbeitsschutz und -Sicherheit zu erfüllen, auch wenn Sie nur eine einzige Person beschäftigen oder ausbilden. Die Innung steht auch hier für kompetente Information und individuelle Beratung.