Im Gesetzentwurf der Bundesregierung des Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) sind insbesondere zwei Regelungen enthalten, die das Zahntechniker-Handwerk direkt betreffen.
Es handelt sich hierbei um den sogenannten Kabinettsentwurf. Dieser muss noch durch das parlamentarische Verfahren (Bundestag und Bundesrat) und es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich noch Änderungen ergeben.
Detaillierte Informationen erhielten die Mitglieder der ZIW im Rundmail 08/2026, dass sie auch im geschlossenen Teil dieser Homepage finden.