• Ausbildung und Berufsbild

Was tun Zahntechnikerinnen und Zahntechniker?

In enger Zusammenarbeit mit Zahnarztpraxen und kieferorthopädischen Praxen stellen Zahntechnikerinnen und Zahntechnikern alle Arten von Zahnersatz, kieferorthopädischen Geräten und Schienen her. Dazu zählen zum Beispiel Prothesen, Brücken, Kronen, Inlays, kieferorthopädische Apparate (Spangen) sowie Knirscher- und Schnarchschienen.

Dazu nehmen Zahnärzte oder Kieferorthopäden Abdrücke von den Kiefern der Patientin oder des Patienten und schicken diese mit einer Auftragsbeschreibung an das Dentallabor. Nach den entsprechenden Vorgaben stellen dann die Zahntechniker in handwerklicher Maßarbeit Unikate für die jeweiligen Patienten her. Die europäische Medizinprodukteverordnung (MDR) spricht in diesem Zusammenhang von „Sonderanfertigungen“, die im Medizinwesen einer besonderen Regelung unterliegen.

Je nach Zahnersatz kombinieren Zahntechnikerinnen und Zahntechniker verschiedene Materialien in verschiedenen Fertigungstechniken zu einem zahntechnischen Werkstück. Zu den am häufigsten verwendeten Materialien zählen Keramik, Kunststoff (Komposit), Legierungen aus Gold oder Titan. Ein besonders verbreiteter moderner Werkstoff ist Zirkon, ein besonders gut zu verarbeitendes Material, dass der Farbe des natürlichen Zahns sehr gut nachgebildet werden kann.

Zu den Aufgaben des Zahntechnikers gehören außerdem das Reparieren, Erweitern oder Reinigen von Prothesen.

Nicht selten hilft dabei die Zahntechnikerinnen oder der Zahntechniker dem Zahnarzt oder der Zahnärztin direkt in der Praxis am Behandlungsstuhl oder der Patient kommt zum Beispiel ins Dentallabor, damit sich der Zahntechniker die Form und die Farbe der Zähne anschauen kann.

Moderne Fertigungstechniken (CAD/CAM) gehören längst zum Alltag in der Zahntechnik. Dabei wird der Zahnersatz digital konstruiert und danach maschinell gefertigt, zum Beispiel gefräst oder gedruckt. Es bedarf jedoch auch für diese Tätigkeit ausgebildeter Fachkräfte.

Die Arbeit des Zahntechnikers erfordert Kreativität und handwerkliches Geschick.

 

Die Ausbildung zum Zahntechniker

Das Zahntechniker-Handwerk erlernen die Auszubildenden in einer 3 ½ -jährigen Ausbildung, die üblicherweise im “dualen System”, also im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule stattfindet. Hinzu kommen überbetrieblichen Lehrlingsunterweisungen (ÜLU) in der Bildungsakademie der Handwerkskammer Region Stuttgart.

Einen zahntechnischen Betrieb, der ausbildet, findet man am besten über die Homepage der Bundesagentur für Arbeit. Dieser Betrieb muss in die Handwerksrolle eingetragen und sein und es muss dort mindestens eine Person geben, die eine Ausbildungsberechtigung besitzt.

Die Berufsschulen im Innungsgebiet der Zahntechniker-Innung Württemberg sind die Alexander-Fleming-Schule in Stuttgart und die Fritz-Ruoff-Schule in Nürtingen. Welche Berufsschule der Auszubildende besucht, hängt vom Sitz des Ausbildungsbetriebes ab. In der regel findet dort sog. Blockunterricht statt.

Voraussetzung für die Ausbildung zur Zahntechnikerin oder zum Zahntechniker ist mindestens ein (Haupt-) Schulabschluss.

Von Vorteil sind Interesse an Naturwissenschaften wie zum Beispiel Medizin und Chemie, außerdem der Wunsch, die Patienten mit natürlich aussehendem Zahnersatz zu versorgen und ihnen damit ihr Lächeln zurückzugeben.

Wichtig sind außerdem handwerkliches Geschick, ein gutes Auge, Sorgfalt, Kreativität und Ausdauer. Im Zahntechniker-Handwerk sind überdurchschnittlich viele hörbehinderte oder gehörlose Menschen tätig.

Die Ausbildung kann unter bestimmten Umständen, zum Beispiel mit Abitur oder einer abgeschlossenen artverwandten Ausbildung, um ein halbes Jahr verkürzt werden.

Alle Auszubildenden können, wenn sie entsprechend gute Leistungen erbringen, eine vorzeitige Zulassung zur Gesellenprüfung Teil 2 beantragen und damit die Ausbildung (ggf. weiter) verkürzen.

Die Gesellenprüfung besteht aus den Teilen 1 und 2. 

Teil 1 findet etwa anderthalb Jahre nach Beginn der Ausbildung statt, Teil 2 zum Ende der Ausbildung. Beide Teile bestehen aus einer theoretischen und einer praktischen Prüfung. Insgesamt beträgt der praktische Anteil an beiden Teilen der Gesellenprüfung 60 Prozent, der theoretische Anteil beträgt 30 Prozent. Außerdem findet eine Prüfung in Wirtschafts- und Sozialkunde statt (10 Prozent).

Die Prüfungshoheit und die organisatorische Verantwortung (Geschäftsführung) der Gesellenprüfung für Zahntechniker im Gebiet der Zahntechniker-Innung Württemberg liegt bei der Handwerkskammer Region Stuttgart. Diese fordert die Auszubildenden jeweils zur Anmeldung zur Gesellenprüfung auf und lädt nach Überprüfung der Voraussetzungen (Zurücklegen der Ausbildungszeit, Berichtsheft, ÜLU) zur Gesellenprüfung ein. 

Die fachliche Verantwortung für die Gesellenprüfung liegt beim Gesellenprüfungsausschuss der Zahntechniker-Innung Württemberg. Dieser legt den Inhalt der praktischen Prüfungen fest, erstellt die Bewertungskriterien und führt die Bewertungen der praktischen Prüfungsarbeiten durch. Dabei trägt der Gesellenprüfungsausschuss eine besondere Verantwortung, denn er entscheidet über Bestehen oder Nichtbestehen der Gesellenprüfung.

Der Gesellenprüfungsausschuss besteht aus Meisterbeisitzerinnen und Meisterbeisitzern (in der Regel Zahntechnikermeister/in, Laborinhaber/innen, Arbeitgeber), Gesellenbeisitzerinnen und Gesellenbeisitzern (die auch die Meisterprüfung absolviert haben dürfen, aber Angestellte in zahntechnischen Betrieben sein müssen, Arbeitnehmer/innen) und Fachlehrerinnen und Fachlehrer der Berufsschulen.

Die Prüfungsfragen der theoretischen Prüfungen werden vom “Fachausschuss” Zahntechniker des Kultusministeriums Baden-Württemberg erstellt, dem wiederum Meister, Gesellen und Lehrer sowie verantwortliche des Kultusministeriums angehören.

 

Die Zahntechniker-Innung Württemberg gibt verbindliche Empfehlungen für die Ausbildungsvergütungen. Diese betragen ab 01.01.2026 bei einem Beginn der Ausbildung im Jahr 2026 mindestens:

1. Lehrjahr:     844,00 Euro

2. Lehrjahr:     934,00 Euro

3. Lehrjahr:  1.057,00 Euro

4. Lehrjahr:  1.094,00 Euro

Die Aufstiegschancen von Zahntechnikerinnen und Zahntechnikern reichen vom Abteilungsleiter im Dentallabor bis hin zum Zahntechnikermeister und selbstständigen Handwerker. Auch eine Spezialisierung ist möglich, zum Beispiel für Keramiktechnik oder in der digitalen Zahntechnik. Schließlich gibt es an der Hochschule Osnabrück den Studiengang Dentaltechnologie (B.Sc.) Bachelor of Science.

 

Die Verordnung über die Berufsausbildung zum Zahntechniker und zur Zahntechnikerin (Zahntechnikerausbildungsverordnung – ZahntechAusbV), die auch eine Beschreibung des Berufsbildes enthält, finden Sie hier.

Zahntechnikerausbildungsverordnung