Organisation

Handwerksinnung

Selbstständige Handwerker können sich in Innungen zusammenschließen, um ihre Interessen zu vertreten. Gemäß der Handwerksordnung sind Innungen öffentlich-rechtliche Körperschaften unter Aufsicht der Handwerkskammern. Sie unterteilen sich in Vorstand, Innungs-Versammlung der Mitglieder und verschiedene Ausschüsse. Ihre Hauptaufgaben sind u. a. die Regelung des Lehrlingswesens, die Abnahme von Gesellenprüfungen und die berufliche Weiterbildung der Innungs-Mitglieder. Die Innungen schließen sich bundesweit zum Bundesinnungsverband zusammen.


Bezirksobermeister und Bezirke

Die Bezirksobermeister stehen an der Spitze von Bezirken. Die Bezirke innerhalb der ZIW sind eingerichtet worden, ausgehend von dem Gedanken, die Basis besser in das Innungsgeschehen einzubinden.


Gesellenprüfungsausschuss

Dem Gesellenprüfungsausschuss gehören mindestens drei sachkundige Mitglieder an. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre. An der Spitze des Gesellenprüfungsausschusses stehen in der laufenden Amtsperiode:
I. Vorsitzender (Meisterbeisitzer): ZTM Joachim Schuler
II. Stv. Vorsitzender (Gesellenbeisitzer): ZTM Werner Sacher
III. Lehrerbeisitzer: Ingo Weber

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