21. Juli | 08:59 Uhr
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks informiert darüber, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales sein Konzept zum Bürokratieabbau im Arbeitsschutz aktualisiert hat.
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) teilt in einem Schreiben vom 17. Juli 2026 mit, dass das Bundesarbeitsministerium (BMAS) sein Konzept zum Bürokratierückbau im Arbeitsschutz aktualisiert hat.
Der Arbeitsschutz soll einfacher, digitaler und stärker an tatsächlichen Gefährdungen ausgerichtet werden – ohne das Schutzniveau abzusenken. Bemerkenswert
ist das vom BMAS bezifferte Gesamt-Entlastungspotenzial von rund einer Milliarde Euro jährlich für Wirtschaft und Verwaltung.
Neben redaktionellen Anpassungen und Konkretisierungen der zu modernisierenden Rechtsvorschriften sind u.a. folgende neue Reformvorhaben dazugekommen:
• Neuordnung des Rechts der überwachungsbedürftigen Anlagen
• Überarbeitung der Prüfpflicht elektrischer Anlagen nach DGUV Vorschriften 3 und 4
• Verbesserter Datenaustausch zwischen Bund, Unfallversicherungsträgern und Ländern
• Stärkung der Kontrollen seitens der Kontrollbehörden
• Digitalisierung der Regeln der staatlichen Arbeitsschutzausschüsse
Der ZDH gibt dazu folgende Kurzbewertung ab:
"Zu begrüßen ist, dass die Prüfpflicht bei elektrischen Anlagen in der DGUV Vorschrift 3 überarbeitet wird. Für gering gefährdete, ortsveränderliche Elektrogeräte (z. B. Notebooks) muss eine einfache Möglichkeit geschaffen werden, Prüffristen auf Basis der Gefährdungsbeurteilung risikobasiert zu verlängern. Ebenso sollte die Erstprüfung bei neu beschafften Betriebsmitteln entfallen, wenn diese über ein CE-Sicherheitskennzeichen verfügen.
Jetzt kommt es darauf an, das Vorhaben zügig und – insbesondere für KMU – praxistauglich umzusetzen und echte Entlastung zu schaffen. Der ZDH wird das Vorhaben eng begleiten und Sie über die Fortschritte bei der Umsetzung auf dem Laufenden halten."